Förderprogramm neu aufgelegt – jetzt nutzen!
Sich frühzeitig gute Beratung zu holen und nicht alles selbst machen zu wollen ist das Zeichen für gutes Unternehmertum. Insbesondere in diesen besonderen Zeiten ist der Bedarf groß, externen Rat einzuholen, um Liquidität zu sichern, das Geschäftsmodell zu überdenken oder neue Geschäftsfelder aufzutun. Es gibt dazu geförderte Beratungsprogramme.
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Förderprogramme sind so zahlreich und unübersichtlich, dass es dafür nicht nur eine eigene Internetplattform gibt (www.foerderdatenbank.de), sondern sogar wiederum eigene Fördermittel-Berater. Je nach Stadt, Bundesland, Branche, Unternehmensgröße, Beratungsbedarf bis hin zu persönlichen Voraussetzungen (zum Beispiesl spezielle Förderung für Frauen) greifen die unterschiedlichsten Förderprogramme der diversen Förderorganisationen.
Ein bundesweit gültiges Programm gibt es seit einigen Jahren und wurde zum 1. Januar 2023 sogar wieder neu aufgelegt: „Förderung unternehmerischen Know-Hows“ seitens dem BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) – alte Bundesländer 50 % Förderung – maximal 1.750 €, netto, neue Bundesländer 80 % Förderung – maximal 2.800 €.
Das Förderprogramm gilt für allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Im Gartencenter sind das Themen wie:
- Einnahmen steigern,
- Kosten senken,
- Innovative Kundenansprache,
- Neue Vertriebswege finden,
- Kunden binden,
- Personalfragen klären,
- Empfehlungsmarketing
- und vieles mehr.
Das Förderprogramm gilt sowohl für junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen), als auch Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen), oder Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten). Der Geschäftssitz muss in Deutschland sein und das Unternehmen als eines kleiner bzw. mittlerer Größe gelten (die Maximalwerte liegen hier bei 250 Mitarbeitern oder 53 Mio Euro Jahresumsatz).
Grundsätzlich ist die Antragsstellung recht einfach. Es wird bereits beim Antrag allerdings die Frage nach dem zu begleitenden Berater/der Beraterin gestellt. Seriöse und serviceorientierte Berater begleiten also ihre potenziellen Beratungskunden schon von Anfang an und helfen durch die einzelnen Felder des Online-Antragsformulars. Auch weil der Berater mit entsprechender Erfahrung wesentlich vertrauter mit den einzelnen Fragestellungen und den geforderten Informationen ist.
Unnötige Verzögerungen oder gar das Risiko einer Ablehnung des Antrags können so minimiert werden. Daran hat nämlich auch der Berater ein Interesse, nachdem mit einer Beratung erst nach Eingang des entsprechenden BAFA-Bewilligungsbescheides begonnen werden darf.
Die Beraterin oder der Berater können als Selbständige /Unternehmen frei gewählt werden. Das bedeutet, dass man sich als Unternehmer die Person aussuchen kann, mit der man zusammenarbeiten möchten. Allerdings muss der Berater entsprechende, vom BAFA vorgegebene Kriterien erfüllen. Ein bereits beim BAFA gelisteter Berater verfügt über eine sogenannte Berater-ID.
Eine BAFA-Beraterdatenbank, aus der man wählen kann, gibt es leider nicht (mehr). Einige Zentralverbände, offizielle und andere Stellen helfen aber gerne weiter. Man kann sich beispielsweise an die zuständige Handwerkskammer, Branchenverbände oder an Kolleg(inn)en für persönliche Empfehlungen wenden. Man sollten dann mehrere Kontakte auf persönliche Sympathie, als auch fachlicher Eignung prüfen, bevor man sich für eine Begleitung entscheiden.
Für dieses, sehr persönliche, Auswahlverfahren stellt die BAFA ein Merkblatt zur Verfügung.
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