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Industrieverband Garten (IVG)

„Branchenstandard Langzeitdünger“ veröffentlicht

Der Industrieverband Garten (IVG) hat einen Branchenstandard zum Thema „Langzeitdünger“ veröffentlicht. Damit legt er eine eindeutige Definition des Begriffs fest, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführender Werbung sowie Produzenten vor Wettbewerbsverzerrungen zu schützen. Der IVG lädt herstellende Unternehmen zur Selbstverpflichtung ein.

von IVG/Redaktion erschienen am 25.03.2025
Die entwickelten Regelungen schaffen einen Ordnungsrahmen für die Definition von Langzeitdüngern, um der irreführenden Werbung entgegenzuwirken. © Compo/Witte Wattendorff
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Rasen, Zier- und Nutzpflanzen im Garten brauchen Nahrung. Langzeitdünger liefern Nährstoffe über Wochen oder gar Monate kontinuierlich nach – sie sind somit eine Vorratskammer für Pflanzen und für den Gärtner überaus bequem zu handhaben. Beim Kauf von Langzeitdüngern sollte man jedoch Aufmerksam sein, denn immer häufiger treten am Markt Düngemittel auf, die als Langzeitdünger beworben werden, aber nachweislich keine echte Langzeitwirkung haben. Das ist möglich, da es bisher keine eindeutige Definition des Begriffs „Langzeitdünger“ gibt. Anwenderinnen und Anwender können so getäuscht werden und es entstehen unfaire Wettbewerbsbedingungen für Hersteller, die Düngemittel mit echter Langzeitwirkung im Sortiment führen.

Mit unserem Branchenstandard und einer entsprechenden Selbstverpflichtung der Hersteller möchten wir Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch Produzenten vor unlauteren Geschäftspraktiken und unfairen Wettbewerbsbedingungen schützen. Robert Scheuß, Referent Gartenbau beim IVG

„Die entwickelten Regelungen schaffen einen Ordnungsrahmen für die Definition von Langzeitdüngern, um der irreführenden Werbung entgegenzuwirken.“ So werden im Branchenstandard die Anforderungen klar und deutlich dargelegt und die unterschiedlichen Komponenten, deren Mindestanteile sowie die Mindestwirkdauer erläutert. Außerdem wird erklärt, welche Produkte nicht unter das Prädikat Langzeitdünger fallen. So bietet eine Liste der Unternehmen, die den Branchenstandard unterzeichnet haben, eine Orientierungshilfe für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Neben den IVG Mitgliedsfirmen können sich auch Düngemittelproduzenten oder Handelsunternehmen, die nicht im IVG organisiert sind, aber der Selbstverpflichtung zustimmen, in die Liste mit aufnehmen lassen.

Beide Dokumente liegen auf www.ivg.org zum Download bereit.

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