Zoofachhandel: Ab 1. August schriftliche Kunden-Infos über Haltung des gekauften Tieres Plicht
Gemäß § 21 TSchG ist ab dem 1. August 2014 jeder, der gewerblich mit Tieren handelt verpflichtet, Kunden beim Erstkauf eines Wirbeltieres schriftliche Informationen über die wesentlichen Haltungsbedürfnisse des Tieres mitzugeben. Darauf weißt der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe...