Dünger und Pflanzenschutzmittel
Neue Verordnung – neue Kunden?
Die neue Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) ist Fluch und Segen zugleich. Sie erfordert Umbau- und Schulungsmaßnahmen, bietet dem Fachhandel aber auch die Chance, neue Kundengruppen zu erschließen. Denn Drogeriemärkte, der LEH und der Onlinehandel werden wohl aus dem Biozidverkauf aussteigen.
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Die Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) wurde am 25. August 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie führt seit dem 1. Januar 2025 ein Selbstbedienungsverbot für viele Biozidprodukte im Einzel- und Onlinehandel ein. Bei der Abgabe muss dann eine Sachkunde der abgebenden Personen vorliegen und ein Abgabegespräch durchgeführt werden. Darauf muss der Handel jetzt achten Selbstbedienungsverbot: Biozidprodukte wie Insektizide und Holzschutzmittel dürfen nicht mehr frei zugänglich sein. Abgabe nur durch geschultes Personal: Der Verkauf darf ausschließlich durch sachkundiges und geschultes Fachpersonal erfolgen. Verpflichtendes Abgabegespräch: Vor dem Verkauf muss ein detailliertes Beratungsgespräch stattfinden, das Themen...