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Dünger und Pflanzenschutzmittel

Neue Verordnung – neue Kunden?

Die neue Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) ist Fluch und Segen zugleich. Sie erfordert Umbau- und Schulungsmaßnahmen, bietet dem Fachhandel aber auch die Chance, neue Kundengruppen zu erschließen. Denn Drogeriemärkte, der LEH und der Onlinehandel werden wohl aus dem Biozidverkauf aussteigen.
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Für zahlreiche Biozide gibt es seit dem 1. Januar ein Selbstbedienungsverbot und die Notwendigkeit eines Abgabegesprächs durch eine sachkundige Person.
Für zahlreiche Biozide gibt es seit dem 1. Januar ein Selbstbedienungsverbot und die Notwendigkeit eines Abgabegesprächs durch eine sachkundige Person.Anja Finkel
Die Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) wurde am 25. August 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie führt seit dem 1. Januar 2025 ein Selbstbedienungsverbot für viele Biozidprodukte im Einzel- und Onlinehandel ein. Bei der Abgabe muss dann eine Sachkunde der abgebenden Personen vorliegen und ein Abgabegespräch durchgeführt werden. Darauf muss der Handel jetzt achten Selbstbedienungsverbot: Biozidprodukte wie Insektizide und Holzschutzmittel dürfen nicht mehr frei zugänglich sein. Abgabe nur durch geschultes Personal: Der Verkauf darf ausschließlich durch sachkundiges und geschultes Fachpersonal erfolgen. Verpflichtendes Abgabegespräch: Vor dem Verkauf muss ein detailliertes Beratungsgespräch stattfinden, das Themen...
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