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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Barrierefreie Website wird Pflicht

Zum 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) EU-weit in Kraft. Bei Betrieben ab zehn Mitarbeitenden und einem Umsatz von mehr als zwei Millionen Euro muss bis dahin die Website barrierefrei sein. Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengestellt.
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Zum 28. Juni 2025 müssen Websites barrierefrei sein, also leicht navigiert und verstanden werden, auch für Benutzer mit visueller, auditiver, motorischer oder kognitiver Störung.
Zum 28. Juni 2025 müssen Websites barrierefrei sein, also leicht navigiert und verstanden werden, auch für Benutzer mit visueller, auditiver, motorischer oder kognitiver Störung.graphicwithart/Shutterstock
Birgit Puck, Hamburg Allein in Deutschland sind über eine halbe Million Menschen sehbehindert. Für sie wird der Zugang zu digitalen Angeboten durch das Inkrafttreten des Gesetzes deutlich einfacher. Erleichterung soll das Gesetz auch für jene bringen, die von Legasthenie (rund 3,5 Millionen) betroffen sind, über geringere Deutschkenntnisse verfügen, Lese- oder Konzentrationsschwächen haben. Auch älteren Menschen kommt eine bedienungsfreundliche Website zugute. Ausgenommen vom neuen Gesetz sind Websites von Unternehmen , die ausschließlich an Firmenkunden (B2B) verkaufen . E ine barrierefreie Website ist jedoch generell förderlich. Sie k ann den Kundenkreis erweitern, trägt zum positiven Image bei und w ird derzeit im Ranking bei den...
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