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Sortenschutzrecht

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Sich mit dem Recht des geistigen Eigentums auszukennen, sollte auch im Gartenbau selbstverständlich sein. Denn für die Haftung gilt: Alle Teile der Produktions- und Handelskette sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass kein Sortenschutzrecht verletzt wird.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Im Gartenbau besteht diese Verpflichtung zunächst auf der Ebene der Vermehrer und der Erzeuger von Endprodukten. Wer also Obstbäume vermehrt oder Stecklinge oder Jungpflanzen erzeugt, wer Obst oder Schnittblumen anbaut oder Fertigware von Beet- und Balkonpflanzen kultiviert, muss überprüfen, ob ein bestehendes Sortenschutzrecht verletzt wird: der "Compliance- Check". Wer als Vermehrer nicht mit dem Züchter in Kontakt steht, muss sicherstellen, dass er eine Lizenz zur Vermehrung von einem Berechtigten erhält. Gärtner müssen prüfen, ob ihre Ausgangspflanzen von einem lizenzierten Vermehrer stammen. Ansonsten laufen sie Gefahr, dass sämtliche aus unlizenzierten Stecklingen produzierte Pflanzen ein Schutzrecht verletzen. Sämtliche illegale...
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