Beziehungskisten: Praktiker und die Lieferanten
Gardena bewertet es als Etappenerfolg,
dass die einstweilige
Verfügung, mit der Praktiker zunächst
eine Weiterbelieferung
durchgesetzt hatte, aufgehoben
wurde.
- Veröffentlicht am
„Wir sind nicht verpflichtet,
gegen unseren Willen bestimmte
Vertriebskanäle zu beliefern“,
kommentierte Gardena-
Geschäftsführer Martin Bertinchamp
die Entscheidung. Das
Landgericht Saarbrücken sieht
nach Darstellung von Gardena
keine Dringlichkeit vorliegen, die
notwendige Voraussetzung für
eine einstweilige Verfügung ist.
Das endgültige Urteil, ob Praktiker
einen Anspruch auf Belieferung
durch Gardena hat, kann
allerdings erst im Hauptsacheverfahren
gefällt werden. Gardena
will eine Entscheidung über
einen Lieferstopp auch von der
weiteren juristischen Vorgehensweise
von Praktiker abhängig
machen. Auslöser des Verfahrens
war die Ankündigung von
Gardena, die Geschäftsbeziehungen
zu Praktiker zum 29.
Februar 2008 zu beenden und
Praktiker in Deutschland ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zu
beliefern.
Die Firma Wolf-Garten dagegen,
die im Frühjahr auch einmal
ein Ende der Belieferung von
Praktiker angekündigt hatte, betont
nun, dass Praktiker und
Wolf-Garten in Zukunft verstärkt
zusammenarbeiten. Darauf
haben sich Vertreter beider
Unternehmen geeinigt. PR
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.