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Beziehungskisten: Praktiker und die Lieferanten

Gardena bewertet es als Etappenerfolg, dass die einstweilige Verfügung, mit der Praktiker zunächst eine Weiterbelieferung durchgesetzt hatte, aufgehoben wurde.
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„Wir sind nicht verpflichtet, gegen unseren Willen bestimmte Vertriebskanäle zu beliefern“, kommentierte Gardena- Geschäftsführer Martin Bertinchamp die Entscheidung. Das Landgericht Saarbrücken sieht nach Darstellung von Gardena keine Dringlichkeit vorliegen, die notwendige Voraussetzung für eine einstweilige Verfügung ist. Das endgültige Urteil, ob Praktiker einen Anspruch auf Belieferung durch Gardena hat, kann allerdings erst im Hauptsacheverfahren gefällt werden. Gardena will eine Entscheidung über einen Lieferstopp auch von der weiteren juristischen Vorgehensweise von Praktiker abhängig machen. Auslöser des Verfahrens war die Ankündigung von Gardena, die Geschäftsbeziehungen zu Praktiker zum 29. Februar 2008 zu beenden und Praktiker in Deutschland ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zu beliefern. Die Firma Wolf-Garten dagegen, die im Frühjahr auch einmal ein Ende der Belieferung von Praktiker angekündigt hatte, betont nun, dass Praktiker und Wolf-Garten in Zukunft verstärkt zusammenarbeiten. Darauf haben sich Vertreter beider Unternehmen geeinigt. PR
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