Empfehlungen zu invasiven Arten aktualisiert
Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) hat gemeinsam mit dem Bund deutscher Baumschulen (BdB) und dem Bundesverband GaLaBau (BGL) seine Empfehlungen zum Umgang mit invasiven Arten aktualisiert. Sie dienen als praktikable Leitlinien für Betriebe, Anwendung und Planung.
von ZVG/Redaktion Quelle ZVG erschienen am 30.01.2025Die beteiligten Verbände sehen dies als Selbstverpflichtung und Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in Deutschland an. Die Pflanzenarten, die laut EU-Verordnung als invasiv eingestuft werden, werden in dem Werk aufgelistet. Sie dürfen weder kultiviert noch verbreitet werden. Zum anderen wird die Auswahl von Pflanzen, die vom Bundesamt für Naturschutz als invasiv oder potenziell invasiv bewertet wurden, beschrieben und beurteilt. Hierunter finden sich zahlreiche Arten, die im Gartenbau teilweise von Bedeutung sind.
Die vollständige Neufassung der Empfehlungen können Sie HIER herunterladen.
Hintergrund
Laut EU-Verordnung Nr. 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten musste jeder Mitgliedstaat einen Aktionsplan entwickeln, um zu verhindern, dass Pflanzen der Unionsliste über diese Pfade in die oder innerhalb der Union eingebracht und verbreitet werden. Der nationale Aktionsplan wurde im Bundesanzeiger am 9. August 2021 veröffentlicht.
Der Aktionsplan soll gemäß der EU-Verordnung verbindliche sowie freiwillige Maßnahmen und Verhaltenskodizes umfassen. Eine Teilmaßnahme ist die Aktualisierung und Weiterentwicklung der 2008 vom ZVG herausgegebenen „Empfehlungen für Gärtner, Planer und Verwender zum Umgang mit invasiven Arten“.
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