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Cannabis-Pflanzen

Der Verkauf in Gartencentern bleibt verboten

Aus Sicht des Verbands Deutscher Garten-Center dürfte es bis auf absehbare Zeit für Gartencenter verboten bleiben, mit Cannabis zu handeln, indem beispielsweise Cannabispflanzen zum Verkauf angeboten werden. Das seit dem 1. April 2024 geltende Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) hat daran laut VDG nichts geändert.

von Redaktion/VDG erschienen am 18.04.2024
Cannabispflanzen dürfen auch weiterhin nicht im Gartencenter verkauft werden. © Nicky auf Pixabay
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In den Gartenventern mehren sich laut VDG die Anfragen von Kunden, ob ein Erwerb von Cannabis-Pflanzen bzw. -saatgut dort möglich sei. In Zusammenarbeit mit dem Juristen, Dr. Jan Wendt, Kanzlei Dr. Nietsch & Kroll, bezieht der VDG dazu die folgende Position:

Zunächst befasst sich das CanG auch weiterhin in erster Linie mit dem privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum. Die Regelungen zum gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen tritt zum 1. Juli 2024 in Kraft. Ein freier Handel mit Cannabispflanzen, beispielsweise in Gartencentern, ist demnach weiterhin nicht erlaubt.

Die Bundesregierung plant als „2. Säule“ darüber hinaus regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten. Ein Gesetzesentwurf müsste allerdings zuvor noch der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt werden. Es ist noch nicht absehbar, wie eine solche Regelung final aussehen könnte.

Zubehör darf verkauft werden

Aktuell ist ein kommerzieller Verkauf von Cannabis deshalb nicht möglich. In den genannten „Anbauvereinigungen“ erfolgt gleichfalls kein Verkauf, sondern nur eine Abgabe zum Zwecke des Eigenkonsums. Hinzu kommt, dass der Verkauf oder schon die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige weiterhin verboten ist. Selbst wenn in Zukunft also ein kommerzieller Handel in einem gewissen Umfang möglich sein sollte, wäre in jedem Fall weiterhin sicherzustellen, dass eine strikte Alterskontrolle durchgeführt wird.

Erlaubt sind Zubehör-Artikel zum Eigenanbau von Cannabis-Pflanzen. Hierzu zählen Produkte wie Pflanzsubstrat, Spezialdünger, Wärmelampen und Pflanzbeete. Die Entscheidung, ob diese Produkte im Garten-Center verkauft werden, verbleibt im persönlichen Ermessen.

Der VDG arbeitet derzeit daran, ein Schulungsangebot zu schaffen, wie der Anbau von Cannabis gärtnerisch richtig erfolgt, da die Kundinnen und Kunden mit Fragen zu diesen Techniken in die Garten-Center kommen.

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