Pflanzenschutzmittel: Zulassung weg – was nun?
Verliert ein Pflanzenschutzmittel-
Wirkstoff seine Zulassung,
ist häufig auch der Handel für
den Haus- und Kleingartenbereich
betroffen. Ein Beispiel hierfür
ist der kürzliche Widerruf des
Wirkstoffs Fenarimol, welcher als
Fungizid in einigen Aerosolen für
den Hobbybereich verfügbar war.
- Veröffentlicht am
„Grüner Markt“ fragte Christoph
Hoyer vom Pflanzenschutzdienst
Kassel, welche Auswirkungen
dieser Verlust für den privaten
Anwender hat. „Im Falle von Fenarimol
betrifft der Widerruf nur
noch wenige Spraydosen, die sowieso
nie eine Bedeutung hatten.
Denn eine Pilzbekämpfung bei
Zimmerpflanzen mit Spraydosen
ist wenig sinnvoll“, so Hoyer.
Der Verlust solcher Mittel ist für
den Anwender also kaum von
Bedeutung. Wichtig für den Handel
ist aber, dass Mittel, deren
Zulassung widerrufen wurde, sofort
aus den Regalen genommen
werden müssen. Die eventuell
geregelten Aufbrauchfristen gelten
ausschließlich für den Anwender,
der Restbestände bis zu
einem gewissen Datum verwenden
darf. Ein legaler Verkauf der
Mittel ist jedoch ab dem Stichtag
ausgeschlossen. Genauere Informationen
zu allen aktuell zugelassenen
Pflanzenschutzmitteln
gibt es beim Bundesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit
(BLV) im Internet
unter www.bvl.bund.de. rmk
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