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Pflanzenschutzmittel: Zulassung weg – was nun?

Verliert ein Pflanzenschutzmittel- Wirkstoff seine Zulassung, ist häufig auch der Handel für den Haus- und Kleingartenbereich betroffen. Ein Beispiel hierfür ist der kürzliche Widerruf des Wirkstoffs Fenarimol, welcher als Fungizid in einigen Aerosolen für den Hobbybereich verfügbar war.
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„Grüner Markt“ fragte Christoph Hoyer vom Pflanzenschutzdienst Kassel, welche Auswirkungen dieser Verlust für den privaten Anwender hat. „Im Falle von Fenarimol betrifft der Widerruf nur noch wenige Spraydosen, die sowieso nie eine Bedeutung hatten. Denn eine Pilzbekämpfung bei Zimmerpflanzen mit Spraydosen ist wenig sinnvoll“, so Hoyer. Der Verlust solcher Mittel ist für den Anwender also kaum von Bedeutung. Wichtig für den Handel ist aber, dass Mittel, deren Zulassung widerrufen wurde, sofort aus den Regalen genommen werden müssen. Die eventuell geregelten Aufbrauchfristen gelten ausschließlich für den Anwender, der Restbestände bis zu einem gewissen Datum verwenden darf. Ein legaler Verkauf der Mittel ist jedoch ab dem Stichtag ausgeschlossen. Genauere Informationen zu allen aktuell zugelassenen Pflanzenschutzmitteln gibt es beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BLV) im Internet unter www.bvl.bund.de. rmk
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