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EU-Verordnung

Glitzer auf Kunststoffbasis ist verboten

Der Verkauf und die Verwendung von Glitzer auf Kunststoffbasis ist seit dem 17. Oktober 2023 verboten oder eingeschränkt. Das hat Auswirkungen auf das Advents- und Dekorationssortiment.

von VDG erschienen am 04.12.2023
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Die neue EU-Verordnung beschränkt den Verkauf von Glitzer als Bestreu von Kerzen und Christbaumkugeln.
Die neue EU-Verordnung beschränkt den Verkauf von Glitzer als Bestreu von Kerzen und Christbaumkugeln. © BravissimoS/Shutterstock

Die EU-Verordnung 2023/2055 zur Verringerung von Mikroplastik ist in Kraft getreten. Die Verordnung beschränkt den Verkauf und die Verwendung von Glitzer auf Kunststoffbasis, beispielsweise Abpackungen von losem Glitzer oder Bestreu von Kerzen oder Christbaumkugeln. Glitzer aus Stärke, Metall oder Glas sind von der Verordnung nicht betroffen. Im Advents-Sortiment kommt Glitzer auf floristischen Werkstücken, Deko-Artikel und Pflanzen häufig zum Einsatz.

Bisher bestehen keine verbindlichen Umsetzungsregeln der Bundesregierung. Die Branchenverbände in Europa haben deshalb die folgende Auslegungen zusammengetragen. Seit dem 17. Oktober 2023 sind der Verkauf und die Verwendung von losem Glitzer verboten. Ebenfalls seit dem 17. Oktober 2023 sind Verkauf und Verwendung von Artikeln beschränkt, die mit Glitzer behandelt wurden und bei denen sich Glitzer lösen könnte.

Soweit die Produkte vor dem 25. September 2023 eingekauft oder importiert wurden, kann die Ware nach der Rechtsauffassung der Branchenverbände weiter abverkauft werden. Werkstücke mit Glitzer, die nach dem 17. Oktober gefertigt wurden, dürfen nicht mehr verkauft werden, es sei denn, es kann durch Fixierung, beispielsweise mit Sprühkleber, sichergestellt werden, dass sich keine Mikropartikel lösen können. Auch hier gilt, dass Produkte von dem Verbot befreit sind, wenn sie vor dem Stichtag gehandelt oder behandelt wurden.

Das öffentliche Interesse nimmt zu

Der Verband Deutscher Garten-Center geht aktuell nicht von staatlichen Kontrollen bezüglich der neuen Verordnung in den Geschäften aus. Doch nehmen Berichte über das „Glitzerverbot“ oder „Mikroplastikverbot“ in den Medien derzeit stark zu. Das öffentliche Interesse wird auf dieses Thema gelenkt. Es ist deshalb empfehlenswert, soweit möglich auf den Einsatz von Glitzer zu verzichten, um sich entsprechenden Diskussionen mit den Kunden zu entziehen.

Wichtig ist, auch an die Waren zu denken, die in den kommenden Wochen ausgeliefert werden. Empfehlenswert ist, die Bestellungen an Osterartikeln zu kontrollieren und die Produkte zu stornieren, die unter die Beschränkungen der neuen Verordnung fallen. Zudem sollten die neuen Bestimmungen beim Einkauf für das Weihnachtsgeschäft 2024 beachtet werden. Weil das Verbot von Glitzer nur in den EU-Ländern gilt, werden betroffene Produkte weiter angeboten.

Zum Hintergrund: Die EU will gegen „Mikroplastik“ in der Umwelt vorgehen. Mikroplastik ist ein Sammelbegriff für unterschiedlichste Kunststoffe, die in Kleinstfraktionen auftreten. Schon im Jahr 2006 verabschiedete die EU dazu die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich synthetischer Polymermikropartikel. Ein Bestandteil wurde der Verordnung in der Nummer 2023/2055 nun zugefügt und mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt.

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