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Neue Förderrichtlinie veröffentlicht

Zuschüsse für nicht öffentliche Elektroauto-Ladestationen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die neue Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ veröffentlicht. Der Zuschuss beträgt 70 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 900 € pro Ladepunkt.

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  EVUM aCar
EVUM aCar Ekkehard Musche
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Die Ladeinfrastruktur muss sich an Stellplätzen auf Liegenschaften befinden, die zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten vorgesehen sind. Es werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt, der Einbau und Anschluss der Ladestationen, inklusive aller Installationsarbeiten, sowie Energiemanagement-Systeme zur Steuerung der Ladestationen gefördert. Die Ampel-Koalition möchte bis 2030 auf den Straßen 15 Millionen E-Autos sehen.

Die Förderrichtlinie finden Sie hier

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