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Gartenbau in Norddeutschland

Neue Entgelttarife zum 1. Oktober 2021

Der Wirtschaftsverband Gartenbau Norddeutschland (WVG) Nord und die IG BAU haben am 16. September 2021 für den Gebietsteil West mit Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Bremen analog zum Abschluss Gartenbau Nordrhein-Westfalen eine Einführung der Entgeltgruppen und Steigerung der Entgelt um 3,0 % vereinbart. Die Laufzeit ist vom 1. Oktober 2021 bis 30. Juni 2022.

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Markus Schwedt auf Pixabay
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Für den Gebietsteil Mecklenburg-Vorpommern wurden Entgelte von 9 % unter WEST vereinbart. Die Steigerung in den EG 4 bis EG 7 erfolgen überproportional. Ziel ist eine baldige Angleichung der Entgelte in den WVG-Gebietsteilen West und MV.

Den Tarifparteien sei es gelungen, den alten Lohntarifvertrag und den alten Gehaltstarifvertrag in das neue Entgeltgruppengefüge des Rahmentarifvertrages zu übertragen. Damit würden zukünftig alle Beschäftigte des Erwerbsgartenbaus den sieben Entgeltgruppen im Rahmentarifvertrag zugeordnet. Die Beschreibung der Entgeltgruppen sind in den Rahmentarifverträgen definiert.

Für die Einreihung in eine Entgeltgruppe sind in erster Linie die nachgewiesene Qualifikation und die überwiegende Tätigkeit des Beschäftigten maßgebend. Die in den Entgeltgruppen aufgeführten Tätigkeitsbeispiele sind weder erschöpfend, noch für jeden Betrieb zutreffend.

Die Veränderungen der Tarifhöhe waren im Wesentlichen von der zukünftigen Entwicklung des Mindestlohnes bestimmt. Da beide Tarifverträge bereits 2019 ausgelaufen sind, wurde zum 01.01.2021 eine Empfehlung seitens des WVG Nord ausgesprochen, die Löhne um 2 % zu erhöhen. Sollte diese Empfehlung umgesetzt worden sein, kann sie angerechnet werden.

Die Ausbildungsvergütungen betragen ab dem 1. Oktober 2021 bis zum 30. Juni 2022:
1. Jahr 665 EUR; 2. Jahr 735 EUR; 3. Jahr 840 EUR.

Die monatlichen Praktikantenvergütung beträgt 630 EUR, für Hochschul-Praktikanten 800 EUR.

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