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Baden-Württemberg

Sechs weitere Städte dürfen Gartenschauen ausrichten

Sechs Städte in Baden-Württemberg dürfen sich jeweils über den Zuschlag zu einer Gartenschau ab 2031 freuen. Das gab Ministerpräsident Winfried Kretschmann am gestrigen Dienstag bekannt. Neben Offenburg (2032), Bad Mergentheim (2034) und Rastatt (2036), die jeweils eine Landesgartenschau gefördert bekommen, dürfen Bretten (2031), Benningen/Marbach (2033) und Riedlingen (2035 Kreis Biberach) jeweils eine kleinere "Gartenschau" ausrichten. 17 Kommunen im Ländle hatten sich für die 6 Ausstellungen der Förderperiode 2031 bis 2036 beworben.

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Gartenschauen sind wichtige Instrumente der Stadtentwicklung. In Baden-Württemberg laufen sie meistens sehr erfolgreich. Jetzt haben sechs weitere Städte die Möglichkeit, an diese Erfolge anzuknüpfen.
Gartenschauen sind wichtige Instrumente der Stadtentwicklung. In Baden-Württemberg laufen sie meistens sehr erfolgreich. Jetzt haben sechs weitere Städte die Möglichkeit, an diese Erfolge anzuknüpfen. Kathrin Hörmann
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„Mit Landesgartenschauen und Gartenschauen werden wir auch zukünftig den Städten und Gemeinden ermöglichen, eine Antwort auf die Herausforderungen der Zukunft zugeben und sie dabei unterstützen, nachhaltig mehr Grün zu schaffen“, sagte der Ministerpräsident.

Für die Ausrichtung einer Landesgartenschau erhalten Kommunen über das Programm „Natur in Stadt und Land“ vom Land Zuschüsse in Höhe von bis fünf Millionen Euro, für eine Gartenschau bis zu zwei Millionen. Acht Kommunen wollten eine Landesgartenschau ausrichten, neun Städte bewarben sich für eine Gartenschau. Für die Städte und Kommunen seien diese Großprojekte wahre Konjunkturprogramme, mit denen das Gesicht der Austragungsorte nachhaltig verändert werden könne, teilte Landwirtschaftsminister Peter Hauk mit. Sie seien mitentscheidend für die Lebensqualität einer ganzen Region.

> Pressemeldung des Landwirtschaftsministeriums

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