Logo DEGA GRÜNER MARKT

Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Hilfe für Unternehmen

Bundesregierung beschließt umfängliches Rettungspaket

Das Bundeskabinett hat am 23. März weitreichende Hilfen für Unternehmen beschlossen, die durch die Corona-Krise betroffen sind.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Bundesministerium der Finanzen
Artikel teilen:

Unter anderem soll sichergestellt werden, dass Saisonarbeitskräfte, die bereits in Deutschland sind, länger hier arbeiten können. Saisonarbeitskräfte dürfen bis zum 31. Oktober 2020 eine kurzfristige Beschäftigung für bis zu 115 Tage sozialversicherungsfrei ausüben.

Das Bundesarbeitsministerium wird eine Auslegungshilfe vorlegen, wonach Arbeitnehmerüberlassung in der Corona-Krise ohne Erlaubnis möglich ist. Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung wird übergangsweise bis Ende Oktober 2020 bis zur Höhe des Nettolohns aus dem eigentlichen Beschäftigungsverhältnis nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Die Hinzuverdienstgrenze bei Vorruheständlern wird in der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich angehoben und in der Alterssicherung der Landwirte vollständig aufgehoben.

Die bisher im Arbeitszeitgesetz vorgesehenen Ausnahmeregelungen (10 Stunden Grenze/ 6-Tage-Woche) werden als nicht ausreichend angesehen, um auf außergewöhnliche Notfälle, insbesondere in epidemischen Lagen von nationaler Tragweite, schnell, effektiv und bundeseinheitlich reagieren zu können. Das Bundesarbeitsministerium erhält daher eine Verordnungsermächtigung, um angemessene arbeitszeitrechtliche Regelungen zu erlassen.

Kleine Firmen und Solo-Selbständige sollen über drei Monate direkte Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro bekommen. Dafür ist ein weiteres Hilfspaket von bis zu 50 Milliarden Euro vorgesehen.

Am 23. März ging auch das neue KfW-Sonderprogramm 2020 an den Start. Die Mittel für das KfW Sonderprogramm sind unbegrenzt. Es steht sowohl kleinen, mittelständischen Unternehmen als auch Großunternehmen zur Verfügung. Die Kreditbedingungen wurden nochmals verbessert. Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 3 Mio. Euro schaffen weitere Erleichterung für die Wirtschaft. Eine höhere Haftungsfreistellung durch die KfW von bis zu 90% bei Betriebsmitteln und Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern Banken und Sparkassen die Kreditvergabe.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren