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Drei Mythen zur Bonpflicht

Die seit dem 1. Januar 2020 geltende Belegausgabepflicht sorgt für jede Menge Gesprächsstoff und Proteste. Nach wie vor herrscht Unsicherheit über einzelne Details. Amir Karimi, Geschäftsführer der A&G GmbH für digitale Zukunftslösungen, hat sich mit der Gesetzeslage zur Bonpflicht auseinandergesetzt und stellt die Mythen der Bonpflicht vor.  

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A&G GmbH
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Mythos #1: Verbraucher sind verpflichtet nach jedem Einkauf den Kassenbeleg mitzunehmen.

Stimmt nicht! Händler sind zwar seit der neuen Gesetzgebung dazu verpflichtet, jedem Kunden einen Beleg bereitzustellen, egal ob dieser einen haben möchte oder nicht. Jedoch muss der Beleg nicht zwingend mitgenommen werden, denn es herrscht keine Mitnahmepflicht. Für den Verbraucher ändert sich also nicht viel. Anders als in Deutschland, gilt in Österreich seit 2016 eine Mitnahmepflicht für Kassenbelege. Verbraucher müssen dort auf einen Kassenbeleg bestehen und diesen auch mitnehmen, bis zum Verlassen des Geschäfts.

Mythos #2: Händler müssen sich der Belegausgabepflicht fügen.

Zunächst tatsächlich ja. Es ist aber möglich, beim Finanzamt einen Antrag auf Verzicht der Belegausgabepflicht zu stellen. Der § 146a Abs. 2 Satz 2 AO besagt: „Bei Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen können die Finanzbehörden (…) von einer Belegausgabepflicht nach Satz 1 befreien.“ Dies setzt jedoch voraus, dass die Belegausgabe eine unzumutbare Belastung für den Betrieb darstellt. Das Finanzamt entscheidet dann je nach Ermessen des konkreten Falles.

Mythos #3: Nach dem Bisphenol A Verbot ist Bonpapier nicht mehr schädlich.

Stimmt nicht! Der Plastikzusatzstoff, Bisphenol A, der zur Herstellung von Kassenbelegen diente, darf seit Januar 2020 in der EU nicht mehr verwendet werden. Der Grund dafür: Studien zufolge kann der Stoff zu erheblichen Gesundheitsschäden führen. Doch ist das Bonpapier seitdem wirklich nicht mehr schädlich?

Die Antwort lautet leider doch! Als Alternative zu Bisphenol A wird stattdessen seit Jahresbeginn Bisphenol S für die Herstellung von Bonpapier genutzt. Doch auch der Ersatzstoff soll laut der Europäischen Chemikalienagentur Echa, schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Die neue Bonpflicht bedeutet also, dass noch mehr umwelt- und gesundheitsschädliches Papier produziert und in Umlauf gebracht wird. 

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