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EU-Entscheidung

Pennisetum setaceum ‘Rubrum‘ ist nicht invasiv

Am 5. Dezember 2017 entschied der Verwaltungsausschuss Invasive Arten der EU-Mitgliedstaaten, dass Pennisetum setaceum ‘Rubrum‘ und davon abgeleitete andere Sorten zu der eigenständigen Art Pennisetum advena gehören. Somit fallen diese nicht unter die Vorschriften zu invasiven Arten der EU.

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Häussermann
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Der Ausschuss kam zu dem vorläufigen Ergebnis, dass Pennisetum setaceum 'Rubrum' als eigenständige Art mit dem Namen Pennisetum advena Wipff & Veldmann (oder Cenchrus advena) anzusehen ist. Damit wird die Art von der Listung als invasive Art nicht erfasst. Sie ist entsprechend zu kennzeichnen.

ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer hierzu: „Pennisetum ist eine wirtschaftlich wichtige Kultur. Die eindeutige Klärung, dass Pennisetum advena ‘Rubrum‘ nicht invasiv ist, begrüßen wir sehr. Das ist eine gute, aber längst überfällige Nachricht für unsere Betriebe.“

Der ZVG hatte mehrfach die Experten der EU zu invasiven Arten auf die wissenschaftliche Expertise hingewiesen, die der amerikanische Gräserexperte Dr. Joseph Wipff für den Zentralverband Gartenbau (ZVG) erstellt hatte.

Auch die DNA-Analysen an Pennisetum setaceum und an den Sorten ‘Rubrum‘, ‘Summer Samba’, ‘Sky Rocket’, ‘Fireworks’ und ‘Cherry Sparkler’ in den Niederlanden auf Initiative des niederländischen Gartenbauverbandes bestätigten dies.

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