ZVG kritisiert konzeptloses Genehmigungsprozedere in Europa
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Dennoch sprachen sich einige Mitgliedstaaten aufgrund des politischen Drucks von Interessenvertretern und Nichtregierungsorganisationen gegen eine Wiedergenehmigung aus anstatt ihre Entscheidung auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse zu treffen. „Dieses Vorgehen bei der Neu- oder Wiedergenehmigung von Wirkstoffen auf europäischer Ebene sollte einmalig bleiben und nicht zum Präzedenzfall werden“, kritisiert ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer.
Nachdem am 24. Juni 2016 erneut keine nötige Mehrheit der Mitgliedstaaten für eine erfolgreiche Abstimmung zum Thema Glyphosat zustande kam, entschied auch das Kollegium der EU-Kommissare am 27. Juni 2016 nicht über die künftige Genehmigung des Wirkstoffs. Die aktuelle Europa-Genehmigung des weit verbreiteten Wirkstoffes läuft Ende des Monats aus. Eine Entscheidung wurde nun am 28. Juni, nur zwei Tage vor dem Auslaufen der Zulassung des Wirkstoffes, getroffen. Dieses Vorgehen ist für den ZVG vor dem Hintergrund der zahlreichen wissenschaftlichen Bewertungen, die für eine Wiederzulassung vorliegen, nicht nachvollziehbar.
Die EU-Kommission hatte auf eine Entscheidung der EU-Staaten zu Glyphosat gedrängt. In deren Kreis kam allerdings nicht die nötige Mehrheit zustande, zumal sich Deutschland enthielt. Die EU-Kommission hat am 28. Juni entschieden, den Wirkstoff lediglich um 18 Monate zu verlängern. In dieser Zeit soll die europäische Chemikalienagentur ECHA (European Chemicals Agency) ein weiteres Gutachten zu möglichen Gefahren der Substanz vorlegen.
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