Kosten sehr verschieden
Die Gebühren für die Ausstellung des bundeseinheitlichen Sachkundenachweises (SKN) im Scheckkartenformat in den Bundesländern unterscheiden sich deutlich. Sie reichen von kostengünstigen 20 Euro in Bayern und Berlin bis zu 45 Euro und mehr in anderen Bundesländern.
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n Baden-Württemberg läuft alles über die Landratsämter mit ihren Landwirtschaftsbehörden, von denen jede selbst über die Gebührenhöhe entscheidet. Einige Bundesländer nehmen einen zusätzlichen Kostenbeitrag, wenn der Antrag nicht online, sondern in Papierform und per Post gestellt wird. In Hamburg ist die Entscheidung über den Antrag gebührenpflichtig. Dies bedeutet, dass auch dann Gebühren anfallen, wenn der Antrag abgelehnt wird, was ja auch sein kann. In Niedersachsen werden auch Gebühren erhoben, wenn es eine Teilablehnung oder Ablehnung gibt.
Auch bei den Fortbildungskosten ergibt sich ein sehr uneinheitliches Bild. Dies hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass nicht nur die jeweilige Behörde selbst Fortbildungen anbietet, sondern auch sogenannte Externe, die von der jeweiligen Behörde dafür anerkannt sein müssen. Es gibt in der Zwischenzeit auch Privatfirmen, die Fortbildungen anbieten.
Die meisten zuständigen Behörden der Länder bieten Fortbildungen an. Es gibt aber auch Bundesländer, in denen die Behörden selbst keine Fortbildungen (mehr) anbieten, zum Beispiel Sachsen-Anhalt und Sachsen. Auch in Bayern gibt es eine Übertragung an Drittanbieter. Die Kosten für eine Fortbildung mit Teilnahmebescheinigung schwanken von 3 Euro bei einem Anbieter in Baden-Württemberg bis zu 92 Euro bei einem Anbieter in Nordrhein-Westfalen und 100 Euro in Berlin.
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