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Einbruchserie in Gartencentern: Bargeld in Kassen und Tresoren so gering wie möglich halten!

Von Anfang bis Mitte Dezember wurden der Gartenbau-Versicherung (GV) insgesamt drei größere Einbrüche in Gartencenter gemeldet. In einem davon war nur zwei Wochen zuvor bereits eingebrochen aber nichts entwendet worden. Die betroffenen Gartencenter befinden sich im Großraum Münster – Osnabrück – Bielefeld.

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Um die Warnanlagen in den Betrieben zu umgehen, drangen die Diebe statt durch Türen oder Fenster bevorzugt durch die Wände ein.
Um die Warnanlagen in den Betrieben zu umgehen, drangen die Diebe statt durch Türen oder Fenster bevorzugt durch die Wände ein.GV
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Vieles weist darauf hin, dass es sich hier um eine organisierte Einbrecherbande handeln könnte. In allen drei Fällen hatten es die Diebe auf den Inhalt der Tresore abgesehen. Auffällig ist, dass die Einbrecher sich im Vorfeld genau über die vorhandenen Sicherheitsvorkehrungen und den Ort des Tresors informiert haben mussten.

Auch der oben erwähnte zweifache Einbruch im gleichen Gartencenter könnte in diesem Zusammenhang stehen. Um die Bewegungsmelder und Einbruch-Meldeanlagen zu umgehen, drangen die Einbrecher bevorzugt durch Wände, in einem Fall sogar durch die Decke im Tresorraum ein. Die Tresore wurden aufgeflext, selbst sehr massive Tresorwände konnten auf diese Weise geöffnet werden. Neben dem reinen Diebstahlschaden entstand zudem beachtlicher Sachschaden, insbesondere durch das enorme Staubaufkommen beim Flexen sowie beim Eindringen durch Wände oder die Decke. Auch hier hatten die Diebe Vorkehrungen getroffen. So waren die Rauchmelder abgeklebt und der Feinstaub konnte keinen Alarm auslösen.

Um den Schaden im Fall von Einbruchdiebstahl so gering wie möglich zu halten, rät die Gartenbau-Versicherung das Bargeld in Kassen und Tresoren grundsätzlich so gering wie möglich zu halten. Dies gilt insbesondere in Zeiten höheren Umsatzes wie beispielsweise jetzt in der Vorweihnachtszeit. Darüber hinaus weist die GV auf die im Rahmen des Versicherungsschutzes bestehenden Haftungsgrenzen für Bargeld, das in Tresoren aufbewahrt wird, hin. Diese sind abhängig von der Sicherheitsklasse des jeweiligen Tresors, können jedoch auch individuell angehoben werden.

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