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Zoofachhandel: Ab 1. August schriftliche Kunden-Infos über Haltung des gekauften Tieres Plicht

Gemäß § 21 TSchG ist ab dem 1. August 2014 jeder, der gewerblich mit Tieren handelt verpflichtet, Kunden beim Erstkauf eines Wirbeltieres schriftliche Informationen über die wesentlichen Haltungsbedürfnisse des Tieres mitzugeben. Darauf weißt der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands zzf in seinem Newsletter hin. Die Veterinärämter werden die Einhaltung dieser Verpflichtung überprüfen.

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Entsprechende Tier-Steckbriefe gibt es von verschiedenen Anbietern. Der ZZF hat Rahmenabkommen abgeschlossen mit Hippocampus (www.hippocampus-bildarchiv.de) und petdata (www.petdata.de), ZZF-Mitglieder bekommen 10% Rabatt.

ZZF-Mitglied Zoo-Scalar (www.zoo-scalar.de) bietet sein eigenes System zur Nutzung durch Kollegen an, die Lösungen lassen sich den individuellen Bedürfnissen anpassen. Der BNA gibt in Abstimmung mit den Unternehmen Hoch (Reptilien und Amphibien) und EFS (Zierfische) ein eigenes Infosystem in Form so genannter "BNA-Steckbriefe" heraus (www.bna-ev.de).

Quelle: zzf

 

(c) DEGA GRÜNER MARKT online, 11. Juli 2014

 

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