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Nutzung von Google Analytics wird legalisiert

Werden die nach langen Verhandlungen des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit mit Google ausgehandelten Vorgaben nicht erfüllt, so droht dem Anbieter auch zukünftig Bußgelder der Datenschutzbehörden oder aber Ansprüche einzelnen Personen wegen der unzulässigen Erhebung und Verarbeitung von Daten. Wesentlicher Bestandteil der Nutzung von Google Analytics wird in Zukunft ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung sein, den jeder Nutzer mit Google abschließen muss.
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„Durch diesen Vertrag möchte sich zum einen Google gegenüber möglichen Ansprüchen einzelner Nutzer absichern. Aber auch der E-Commerce-Anbieter oder jeder Webseitenbetreiber weiß dann, welche Daten erhoben und verarbeitet werden. Im Gegenzug muss der Betreiber aber auch Kontrollpflichten einhalten und diese im Streitfall nachweisen“ erklärt Rolf Albrecht, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Informationstechnologierecht der Kanzlei volke2.0.

Neben diesem zusätzlichen vertraglichen und personellen Aufwand muss auch in jeder Datenschutzerklärung, falls noch nicht geschehen, auf die Nutzung von Google Analytics hingewiesen werden und vor allem auch die von Google vorgesehene Widerspruchsmöglichkeit eindeutig genannt werden. Für diesen Widerspruch wird Google ein Add-On für alle gängigen Browser zur Verfügung stellen.

„Für den E-Commerce-Anbieter wird sich somit zukünftig die Frage zur Entscheidung ergeben, ob er Google Analytics unter den neuen Vorgaben nutzen möchte. Ansonsten bleibt nur die Nutzung von Alternativprodukten“ erklärt Rolf Albrecht, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Informationstechnologierecht der Kanzlei volke2.0.

Quelle: Rolf Albrecht, volke2.0
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