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Politik: Ermäßigter Steuersatz in Gefahr

Ein Gutachten mit dem Titel „Analyse und Bewertung der Strukturen von Regel- und ermäßigten Sätzen bei der Umsatzbesteuerung unter sozial-, wirtschafts-, steuer- und haushaltspolitischen Gesichtspunkten“, Auftraggeber Bundesministerium der Finanzen, kommt zu dem Ergebnis, dass mit Ausnahme der Steuersatzermäßigung für die Lieferung von Lebensmitteln derzeit keine hinreichenden Gründe bestünden, die bestehenden Steuersatzermäßigungen fortzuführen oder im Rahmen des EU-rechtlich Zulässigen für weitere Leistungen Steuersatzermäßigungen einzuführen.
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Für den Gartenbau und die Land- und Forstwirtschaft sollen alle Steuerermäßigungen zusammen mit der Pauschalbesteuerung abgeschafft werden. Für eine Förderung von Schnittblumen und gartenbaulichen Erzeugnissen bestehe keine Rechtfertigung, so die Gutachter. Bei ihren Begründungen verweisen sie darauf, dass die Steigerung der Nachfrage nach bestimmten Produkten durch einen ermäßigten Steuersatz immer eine Nachfrageverminderung bei anderen Produkten nach sich ziehe und dort dann auch zu Arbeitsplatzverlusten führe. Nach Aussage von Dr. Siegfried Scholz, Generalsekretär des Zentralverbands Gartenbau (ZVG), lassen die Gutachter wirtschaftspolitische Aussagen und Marktrealitäten vollkommen außer Acht. Sie selbst betonen, dass eine Untersuchung von Verbraucherverhalten auf Preiserhöhungen viel zu aufwendig wäre. Marktstatistiken, so Scholz, belegten allerdings, dass erhebliche Auswirkungen aufgrund von Preisanpassungen zu befürchten sind. Dies insbesondere, da es sich bei Blumen und Pflanzen um hochpreiselastische Produkte handelt. Was bedeutet: Preissteigerungen führen immer unmittelbar zu einem Rückgang im Mengenverbrauch. Damit ist zu befürchten, dass es wiederum zu einem Abbau von Arbeitsplätzen kommt, wie Erfahrungen in Frankreich in den 90er-Jahren dies für den Gartenbau eindeutig belegen. Als völlig unverständlich wertet er in diesem Zusammenhang die Aussage der Gutachter, dass die erhöhte Steuer vollständig auf den Verbraucher abgewälzt werden könne. „Die drohende Anhebung der reduzierten Steuersätze um 12 % würde einen Kahlschlag in der Branche nach sich ziehen“, so Scholz. ZVG
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