Politik: Ermäßigter Steuersatz in Gefahr
Ein Gutachten mit dem Titel
„Analyse und Bewertung der
Strukturen von Regel- und ermäßigten
Sätzen bei der Umsatzbesteuerung
unter sozial-,
wirtschafts-, steuer- und haushaltspolitischen
Gesichtspunkten“,
Auftraggeber Bundesministerium
der Finanzen, kommt
zu dem Ergebnis, dass mit Ausnahme
der Steuersatzermäßigung
für die Lieferung von Lebensmitteln
derzeit keine hinreichenden
Gründe bestünden,
die bestehenden
Steuersatzermäßigungen
fortzuführen oder
im Rahmen des EU-rechtlich
Zulässigen für weitere Leistungen
Steuersatzermäßigungen
einzuführen.
- Veröffentlicht am
Für den Gartenbau und die
Land- und Forstwirtschaft sollen
alle Steuerermäßigungen zusammen
mit der Pauschalbesteuerung
abgeschafft werden.
Für eine Förderung von
Schnittblumen und gartenbaulichen
Erzeugnissen bestehe keine
Rechtfertigung, so die Gutachter.
Bei ihren Begründungen
verweisen sie darauf, dass die
Steigerung der Nachfrage nach
bestimmten Produkten durch
einen ermäßigten Steuersatz
immer eine Nachfrageverminderung
bei anderen Produkten
nach sich ziehe und dort dann
auch zu Arbeitsplatzverlusten
führe. Nach Aussage von Dr. Siegfried
Scholz, Generalsekretär
des Zentralverbands Gartenbau
(ZVG), lassen die Gutachter wirtschaftspolitische
Aussagen und
Marktrealitäten vollkommen
außer Acht. Sie selbst betonen,
dass eine Untersuchung von
Verbraucherverhalten auf Preiserhöhungen
viel zu aufwendig
wäre.
Marktstatistiken, so Scholz,
belegten allerdings, dass erhebliche
Auswirkungen aufgrund
von Preisanpassungen zu befürchten
sind. Dies insbesondere,
da es sich bei Blumen und
Pflanzen um hochpreiselastische
Produkte handelt.
Was bedeutet: Preissteigerungen
führen immer unmittelbar
zu einem Rückgang im Mengenverbrauch.
Damit ist zu befürchten,
dass es wiederum zu einem
Abbau von Arbeitsplätzen
kommt, wie Erfahrungen in
Frankreich in den 90er-Jahren
dies für den Gartenbau eindeutig
belegen. Als völlig unverständlich
wertet er in diesem
Zusammenhang die Aussage
der Gutachter, dass die erhöhte
Steuer vollständig auf den Verbraucher
abgewälzt werden
könne.
„Die drohende Anhebung der
reduzierten Steuersätze um
12 % würde einen Kahlschlag in
der Branche nach sich ziehen“,
so Scholz. ZVG
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