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Holzhandel: Handelsverbot illegaler Hölzer

Künftig werden die EU-Mitgliedstaaten dafür verantwortlich sein, Sanktionen über Händler zu verhängen, die mit illegalem Holz handeln.
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Um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, müssen künftig der Holzhandel und Holzverkäufer Angaben zur Lieferkette, zum Kauf und Verkauf des Holzes oder des Holzprodukts machen. Die neuen Regeln für den Holzhandel werden vorausichtlich erst Ende 2012 in Kraft treten. Sie gehen auf einen Beschluss des Europäischen Parlaments Anfang Juli 2010 zurück. Der Markt für Holz ist nach den Märkten für Öl und Gas der drittgrößte Rohstoffmarkt der Welt. In Deutschland werden mit Holzhandel und -verarbeitung über 30 Mrd. e Umsatz erzielt. Zurzeit stammen schätzungsweise 20 % des Holzes auf dem EU-Markt von illegal geschlagenen Bäumen (mehr zum Thema Holz und Holzhandel lesen Sie ab Seite 34). ForestFinance
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