Logo DEGA GRÜNER MARKT

Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Ab 1. Juli: Neue EU-Etikettierungsregeln und EU-Bio-Logo

Am 1. Juli 2010 treten neue EU-Vorschriften für die Kennzeichnung ökologischer/biologischer Lebensmittel und für die Abbildung des neuen EU-Öko/Bio-Siegels in Kraft. Das „Euro-Blatt“ ist nun für alle verpackten Bioprodukte, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt wurden und die notwendigen Normen erfüllen, verbindlich vorgeschrieben.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
MEDIA CONSULTA Deutschland GmbH
Artikel teilen:

Beim „Euro-Blatt” sind die EU-Sterne in Form eines Blatts vor einem grünen Hintergrund angeordnet. Es vermittelt den Verbrauchern zwei klare Botschaften: die Natur und Europa. Das Logo wurde bei der Kommission als Kollektivmarke eingetragen. Es wurde von dem deutschen Studenten Dušan Milenković entworfen und ging im Rahmen eines Wettbewerbs für EU-Kunststudenten nach einer Online-Abstimmung klar als Sieger hervor.

Neben dem EU-Bio-Logo können auch andere private, regionale oder nationale Gütesiegel abgebildet werden. Für nicht verpackte und eingeführte Bio-Erzeugnisse ist es fakultativ. Abgesehen vom Logo schreiben die neuen Kennzeichnungsvorschriften auch die verbindliche Angabe des Ortes vor, an dem die landwirtschaftlichen Rohstoffe für das Produkt erzeugt wurden, sowie der Codenummer der Zertifizierungsstelle, die für die Kontrollen zuständig war. Die Wirtschaftsteilnehmer verfügen über einen Übergangszeitraum von zwei Jahren, um den neuen Kennzeichnungsvorschriften nachzukommen. Eine weitere Änderung betrifft die erstmalige Einführung von EU-Vorschriften für die ökologische Aquakultur.

Die neuen Vorschriften betreffen auch die ökologische Aquakulturerzeugung von Fischen, Schalentieren und Algen. Die Vorschriften enthalten EU-weite Auflagen für das aquatische Produktionsumfeld, die Trennung ökologischer und nicht-ökologischer Einheiten sowie den Tierschutz, einschließlich der Höchstbesatzdichte, die ein messbarer Indikator für das Wohlergehen von Tieren ist. Gemäß den Vorschriften ist auf Artenvielfalt zu achten und ein durch künstliche Hormone induziertes Laichen untersagt. Es sollte Bio-Fischfutter verwendet werden, das mit Fischfutter aus nachhaltig bewirtschafteten Fischereien ergänzt wird. Für die Muschelproduktion und für Algen gelten besondere Vorschriften.

Einzelheiten zu den neuen Vorschriften und zum EU-Öko-Siegel sind auf der EU-Website zur biologischen Landwirtschaft zu finden: http://www.organic-farming.europa.eu  

MEDIA CONSULTA Deutschland GmbH

 

(c) DEGA GRÜNER MARKT online, 2.7.10

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren