Energie sparen: Gelder jetzt unter Vorbehalt
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- Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche,
- Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina,
- automatisch beschickte Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung,
- handbeschickte Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung von 15 bis 50 kW Nennwärmeleistung (Scheitholzvergaserkessel),
- effiziente Wärmepumpen,
- besonders innovative Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien nach bestimmten Richtlinien.
Wer zum Beispiel Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt. Je nach Größe der Anlage müssen diese Förderungen bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, www.bafa.de) oder KfW (früher: Kreditanstalt für Wiederaufbau, www.kfw-mittelstandsbank.de) beantragt werden. Es gebe allerdings weitere Fördermöglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz, undzwar über die BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, www.ble.de). Sie können zum Beispiel für Investitionen in Gewächshaustechnik, Energieschirme oder Modernisierung greifen, sind aber schwieriger zu erhalten. Erst kürzlich hatte der Zentralverband Gartenbau (ZVG) als Erfolg vermeldet, dass das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP) nun auch für die landwirtschaftliche Primärproduktion und damit für gärtnerische Produktionsbetriebe gilt. Für reine Gewerbebetriebe und gärtnerische Einzelhandelsbetriebe galt das Programm schon davor.
dgh
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