Steuer: Die wichtigsten Änderungen 2010 für Selbstständige
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Kurzarbeitergeld: Auch 2010 können Unternehmen Kurzarbeitergeld beantragen – jedoch nur für 18 statt für 24 Monate. Die Antragstellung für Arbeitgeber wurde vereinfacht: Ab sofort reicht der Nachweis eines Entgeltausfalls von mehr als 10 %, um für einen oder mehrere Beschäftigte Kurzarbeitergeld zu beantragen. Arbeitszeitkonten müssen vor Bezug des Kurzarbeitergeldes nicht ins Minus gebracht werden. Die Agentur für Arbeit erstattet ab dem siebten Monat der Kurzarbeit die vollen Beiträge zur Sozialversicherung. In den ersten sechs Monaten übernimmt sie die Beiträge zur Sozialversicherung zur Hälfte. Die Agentur kann die Sozialversicherungsbeiträge soZimgar komplett übernehmen, wenn die Mitarbeiter sich während der Kurzarbeit weiterbilden.
Wachstumsbeschleunigungsgesetz: Der Bundesrat hat dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz zugestimmt. Folgende wichtige Änderungen für Unternehmer sind in Kraft getreten:
1. Der Mehrwertsteuersatz auf Hotelübernachtungen sinkt von 19 auf 7 %.
2. Die Bestimmungen zum Abzug von Zinsaufwendungen („Zinsschranke“) werden gelockert: Beispielsweise wird die Freigrenze dauerhaft auf 3 Mio. EUR erhöht.
3. Für Abschreibungen wird ein Wahlrecht eingeführt: Unternehmer können sich für die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 EUR entscheiden oder für die Poolabschreibung für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1000 EUR.
4. Die Umstrukturierung oder Umwandlung von Unternehmen bei der Grunderwerbsteuer wird erleichtert. Grundstücksübergänge werden unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei gestellt.
5. Betriebserben können die Erbschaftsteuer leichter mindern.
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