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DHBW Heilbronn Whitepaper

Sonntagsöffnung in Smart Stores (24/7)

Die Sonntagsöffnung von unbemannten Smart Stores 24/7 ist gesellschaftlich umstritten und gesetzlich nicht eindeutig. Das Whitepaper macht die Situation in den 16 Bundesländern transparent und stellt die Positionen der Akteure dar.

von Hanno Bender, Stephan Rüschen erschienen am 22.08.2025
Die Sonntagsöffnung von unbemannten Smart Stores 24/7 ist gesetzlich nicht eindeutig. © Petra Reidel
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Schriftenreihe Handelsmanagement, Whitepaper #51
Schriftenreihe Handelsmanagement, Whitepaper #51 © DHBW Heilbronn/Lebensmittel Zeitung

Smart Stores 24/7 haben sich seit der Eröffnung des ersten unbemannten Stores von Tante M im Juli 2019 in Grafenberg (Baden-Württemberg) stetig weiterentwickelt. Nicht nur die Anzahl an Stores steigt sukzessive, sondern auch die Vielfalt an verschiedenen Konzepten und der genutzten Technologien nimmt stetig zu. Stand Juli 2025 konnten bereits über 700 Stores identifiziert werden, die grundsätzlich fünf Merkmale gemeinsam haben:

  1. unbemannt (ohne Personal)
  2. 24/7
  3. kleine Stores (Tiny)
  4. bargeldlos (cashless)
  5. Registrierung notwendig.

Ausnahmen bestätigen die Regel, das heißt, nicht alle Stores erfüllen alle fünf Kriterien. Smart Stores 24/7 wurden von Anfang an auch sonntags geöffnet. Es lag die Annahme zugrunde, dass Stores, an denen sonntags nicht gearbeitet wird, auch geöffnet sein dürfen. Da sie unbemannt betrieben werden, würde die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsruhe eingehalten werden. Die Betreiber sahen sich in „Sicherheit“, da sie häufig eine behördliche Genehmigung erhalten haben, für die es aber tatsächlich keine rechtliche Grundlage gab.

Das Urteil des 8. Senates des hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 22.12.2023, in dessen Folge 27 Teo-Märkte in Hessen sonntags schließen mussten, hat dies für alle in der Branche deutlich gemacht. Auch wenn sich das Urteil nur auf einen Anbieter (Teo) in Hessen bezog, ist es aber grundsätzlich auf alle anderen Bundesländer und Smart Store 24/7-Betreiber als übertragbar anzusehen. In diesem Whitepaper soll Transparenz über die rechtliche Situation in den verschiedenen Bundesländern geschaffen sowie die Positionen der relevanten Akteure dargestellt werden. Anmerkung: Das Whitepaper wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es liegt eine umfassende Recherche (Gespräche, Auskunftsanfragen und Literaturrecherche) zugrunde, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit. Das Whitepaper ist auf dem Stand vom Juli 2025. Aufgrund der Dynamik des Themas könnten zum Zeitpunkt des Downloads bereits weitere, neue Entwicklungen stattgefunden haben.

Hrsg.: Prof. Dr. Ludwig Hierl, Prof. Dr. Oliver Janz, Prof. Dr. Stephan Rüschen Schriftenreihe der DHBW Heilbronn / Whitepaper 51, in Kooperation mit der Lebensmittel Zeitung

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