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Gewächshausbau unter Druck

VDG setzt sich für Planungssicherheit ein

Baurechtliche Änderungen gefährden den bisherigen Gewächshausbau – der VDG ist aktiv. Aktuell läuft ein Verfahren zur Überarbeitung der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB).

von VDG/Redaktion erschienen am 19.12.2025
Baurechtliche Änderungen gefährden den bisherigen Gewächshausbau. © Grit Landwehr
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In diesem Verfahren ist vorgesehen, die bislang geltende Regelung für Gewächshäuser zu streichen, ohne gleichzeitig eine geeignete Ersatzregelung einzuführen. Diese Überarbeitung wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) durchgeführt und bildet die Grundlage für die spätere Umsetzung in den Bundesländern.

Sollte die Streichung in dieser Form umgesetzt werden, hätten Gewächshäuser ihren bisherigen Sonderstatus im Baurecht verloren. Produktions- und Verkaufsgewächshäuser müssten dann wie normale Hochbauten behandelt werden. In der Praxis würde dies bedeuten, dass viele Gewächshäuser in der heute üblichen Bauweise nicht mehr oder nur mit erheblichem Mehraufwand genehmigungsfähig wären.

Betroffen wären insbesondere Neubauten, Erweiterungen und Ersatzinvestitionen. Die Folgen wären Investitionshemmnisse, Wettbewerbsnachteile und Risiken für Arbeitsplätze in der Branche. Der VDG nimmt diese Entwicklung sehr ernst. Als Verband positioniert er sich zusammen mit dem Zentralverband Gartenbau (ZVG) klar gegen eine ersatzlose Streichung und es wurde bereits eine fundierte Stellungnahme im laufenden Anhörungsverfahren abgegeben sowie die zuständigen Ministerien auf Bundes- und Landesebene informiert.

Gleichzeitig setzt sich der VDG dafür ein, dass mit der europaweit gültigen Norm eine praktikable und rechtssichere Lösung eingeführt wird, damit der Gewächshausbau in Deutschland auch künftig möglich bleibt. Gerade bei solchen grundsätzlichen Fragen zeigt sich die Bedeutung der Gemeinschaft. Der VDG bündelt die Interessen seiner Mitglieder, bringt diese frühzeitig und geschlossen in die Verfahren ein und verschafft der Branche Gehör. So wird sichergestellt, dass Entscheidungen nicht über die Köpfe der Betriebe hinweg getroffen werden. Über den weiteren Verlauf wird informiert, für Rückfragen oder Hinweise aus der Praxis steht der VDG jederzeit gerne zur Verfügung.

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