Dürfen alle Gartencenter in Deutschland öffnen?
Ab heute treten die Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes in Kraft. Dieses stellt Gartencenter und Blumenfachgeschäfte auf eine Stufe mit den Lebensmittelläden - demnach dürfte der grüne Fachhandel offen bleiben. Länder können die Regelungen jedoch verschärfen, darauf weißt der Verband Deutscher Garten-Center hin.
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Auf Initiative des Landes Bayern wurde in das Infektionsschutzgesetz mit aufgenommen, dass Bundesländer von den Regelungen abweichen dürfen, wenn sie sie verschärfen. Das Bundesgesetz legt demnach den Mindeststandard nach unten fest, nach oben bleiben aber Spielräume. Bayern ist es auch, das von dieser Ausnahmeregelung als erstes Gebrauch macht. Die gestern Abend verkündete Neufassung der Landes-Coronaschutzverordnung schränkt Gartencenter massiv ein.
In den übrigen Bundesländern kann der Verband laut Mitteilung derzeit noch keine Tendenzen feststellen, dass die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes in Bezug auf Gartencenter nicht in die Landesverordnung übernommen werden.
"Wir sehen daher die größten Chancen für uns, dass das Gesetz in unserem Sinne auf Landesebene tatsächlich umgesetzt wird, indem wir empfehlen, zumindest in der Kalenderwoche 17, in diesen 15 Bundesländern weiter wenig Aufmerksamkeit auf uns zu ziehen. Durch Aufmerksamkeit ziehen wir Klagen auf uns und die Landesregierungen stehen schnell massiv unter Druck", erklärt Thomas Buchenau, Geschäftsführer des VDG.
Dazu zählt aus Sicht des Verbands:
- Halten Sie alle Hygienemaßnahmen sehr genau ein.
- Richten Sie sich streng nach der jeweils in Ihrem Land gültigen Corona-Schutzverordnung.
- Streuen Sie nach Möglichkeit keine Werbung.
- Beschränken Sie Ihre Social Media Aktivitäten.
- Sehen Sie von Klagen ab.
- Halten Sie sich ggf. weiter an Sortimentsbeschränkungen, die Ihnen in der Vergangenheit auferlegt wurden.
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