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Bund-Länder-Beschlüsse

Blumengeschäfte und Gartenmärkte dürfen ab 8. März öffnen

Bund und Länder haben sich am Mittwoch auf fünf Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie geeinigt. Die Öffnung von Blumengeschäften und Gartenfachmärkten - mit Hygienekonzept und Kundenbegrenzung - ist ab dem 8. März vorgesehen.

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Shutterstock - Photoagriculture
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"Die Entwicklung ist eine große Erleichterung für Produktionsbetriebe und gärtnerischen Fachhandel gleichermaßen. Wir haben immer wieder unsere Argumente vorgebracht und auf die frühzeitig von der Branche entwickelten Sicherheits- und Hygienemaßnahmen hingewiesen. Zudem helfen unsere Produkte nachweislich, die Beschränkungen in anderen Bereichen auszugleichen. Diese emotionale Stütze ist nicht zu unterschätzen. Mit dem uns entgegengebrachten Vertrauen werden wir gewissenhaft umgehen", erklärte Jürgen Mertz, Präsident des Zentralverbandes Gartenbau nach der Veröffentlichung der Beschlüsse.

Auch das Verbändebündnis aus Verband Deutscher Garten-Center (VDG), Zentralverband Gartenbau (ZVG), Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten (BHB), dem Fachverband Deutscher Floristen Bundesverband (FDF), der Erzeugergenossenschaft Landgard eG, dem Verband des Deutschen Blumen- Groß- und Importhandels (BGI), derm Industrieverband Garten (IVG) und dem Herstellerverband Haus & Garten (HHG) zeigte sich erleichtert über die beschlossenen Öffnungen.

Verbändebündnis setzt auf verantwortungsvolle Geschäftsöffnungen

Im vergangenen Jahr habe man gezeigt, dass die Branche verantwortungsvoll mit der Situation umgehe und die Sicherheits- und Hygienemaßnahmen durchsetze, betonen ZVG, BHB, VDG, FDF, Landgard, BGI, IVG und HHG. Dies sei wiederholt in der Ansprache der Politik auf Land- und Bundesebene angebracht worden. Frühzeitig habe man Sicherheitskonzepte und Handlungsempfehlungen für die Betriebe entwickelt und umgesetzt.

Dazu zählen Verhaltensregeln im Verkaufsraum für Kunden und Mitarbeiter, für Mitarbeiter untereinander sowie für Außenflächen und bei Dienstleistungen. Die Handlungsempfehlungen wurden von den Verbänden fortlaufend aktualisiert. Zusätzlich wurden die Maßnahmen über das neugeschaffene Onlineangebot www.mit-abstand-gruen.de erläutert. Hinweisschilder und Lautsprecherdurchsagen sind dort kostenfrei und freizugänglich abrufbar.

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