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Fristverlängerung Kassenumstellung

Bundesländer gewähren Aufschub bis 31. März 2021

Die Regelungen gegen die Manipulation von Kassensystemen sollte ursprünglich am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Weil aber die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE, zum Stichtag nicht flächendeckend verfügbar war, wurde die Frist bis zum 30. September 2020 verlängert. Corona-bedingt gewähren die Länder-Finanzminister aller Bundesländer mit Ausnahme von Bremen, nun weiteren Aufschub bis zu 31. März 2021. 

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Landwehr
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Die Freie Han­se­stadt Bre­men hat sich noch nicht zu einer Frist­ver­län­ge­rung durch­rin­gen kön­nen. Dem Ver­neh­men nach sol­len aber die Lan­des­fi­nanz­be­hör­den Erleich­te­run­gen in Här­te­fäl­len gewäh­ren. 

Vor­aus­set­zung für die Fristverlängerung ist, dass die TSE nach­weis­lich bis 30. September 2020 ver­bind­lich bes­tellt, der Ein­bau ver­bind­lich in Auf­trag gege­ben wurde oder eine cloud-basierte TSE ein­ge­baut wer­den soll, die nach­weis­lich noch nicht ver­füg­bar ist. Ein Antrag bei den Finanzämtern ist nicht erforderlich, die den Härtefall bestätigenden Belege sollten aufbewahrt werden.

Das Bundesfinanzministerium äußerte sich kri­tisch zum Vor­ge­hen der Bundeslän­der und brachte ver­fas­sungs­recht­li­che Beden­ken vor.

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