Fachpolitiker äußern Zweifel am Umsetzungstermin
In einer Sitzung des Finanzausschusses im Bundestag am 3. April 2019 haben Abgeordnete unterschiedlicher Fraktionen die geplanten Fristen für die Umsetzung des Kassengesetzes kritisch hinterfragt. Das "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
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Auch Vertreter aus der Länderfinanzverwaltung hatten zu Beginn des Jahres schon angemerkt, dass es schwierig werde, den Termin zu halten. Die Bundesregierung spricht dagegen von einer planmäßigen Umsetzung des Gesetzes.
Dieser von der Finanzverwaltung gesetzte Einführungstermin sei wegen vieler offener Fragen nicht realistisch, lässt auch der Zentralverband Gartenbau (ZVG) in einer Pressemitteilung verlauten. Ebenso sei die bisher vorgesehene Übergangsregelung bis 31. Dezember 2022 nicht umsetzbar. Diese gilt für Kassen, die nach dem 25. November 2010 angeschafft wurden und bauartbedingt nicht an die neuen Anforderungen angepasst werden können.
Ab dem Jahr 2020 müssen Registrierkassen mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem und einem zertifizierten Sicherungssystem ausgerüstet sein. Damit sollen Manipulationen an elektronischen Registrierkassen unterbunden werden. Der ZVG hält es für grundsätzlich nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber alle steuerpflichtigen Umsätze erfassen will. Der ZVG warnte bereits mehrfach vor einem unnötigen Bürokratieaufwand, praxisfernen Anforderungen und der finanziellen Belastung der Unternehmer durch die Umrüstung.
Verfahrensdokumentation erfordert hohen Aufwand
Der Verband kritisiert die überzogenen Anforderungen hinsichtlich der Verfahrensdokumentation und der Archivierung von Daten, aber auch die immer noch unklaren Regelungen im Hinblick auf die Daten, auf die die Finanzverwaltung mittels der digitalen Schnittstelle Zugriff haben soll. Nicht zuletzt seien auch die zum Teil unklar formulierten Mitteilungspflichten der Betriebe an die Finanzverwaltung hinsichtlich der Tatsache, welche Kassensysteme und wo sie diese einsetzen zu bemängeln.
Außerdem hat die Finanzverwaltung bisher keinen abschließenden Katalog der zu registrierenden und zu speichernden Daten und Vorgänge vorlegt, mit dem der Verwender einer Kasse dann sicher sein kann, dass er die Anforderungen der Finanzverwaltung erfüllt.
Aktuell ist zudem auf dem Markt noch keine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) vorhanden, die alle Anforderungen der Finanzverwaltung erfüllt. Erst wenn diese vorliegt, kann mit der entsprechenden Programmierung und Einbindung in die Kassensysteme begonnen werden.
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