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Gewerbliche Verkaufsgewächshäuser im NAPE abgedeckt

Im Gespräch mit Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel haben der Präsident des Zentralverbandes Gartenbau e.V. (ZVG), Jürgen Mertz, und Armin Kalbe, Bund deutscher Friedhofsgärtner, eine Berücksichtigung von gewerblichen Verkaufsgewächshäusern im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) und das Thema Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand aufgegriffen.
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ZVG-Präsident Jürgen Mertz (li.) und Armin Kalbe (re.) im Gespräch mit Bundeswirtschafts-minister Sigmar Gabriel.
ZVG-Präsident Jürgen Mertz (li.) und Armin Kalbe (re.) im Gespräch mit Bundeswirtschafts-minister Sigmar Gabriel.ZVG
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Mertz wies darauf hin, dass eine Berücksichtigung der Verkaufsgewächshäuser im Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau nicht möglich sei, da sich dieses lediglich auf den Produktionsgartenbau beziehe. Im Rahmen der Förderprogramme für Gebäudesanierungen sehe er aber auch die Verkaufsgewächshäuser im NAPE verortet. Bundesminister Gabriel stellte klar, dass der gewerbliche Bereich mit den Verkaufsgebäuden sehr wohl über die Förderprogramme zur Energieeffizienz in Nichtwohnbereichen mit abgedeckt sei. Die Antragstellung sei über das entsprechende Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) möglich, das seit Juli 2015 zugänglich sei.

Der ZVG hatte sich in der Vergangenheit wiederholt dafür stark gemacht, dass auch die gewerblichen Verkaufsgewächshäuser von den Förderprogrammen zur Energieeffizienz profitieren. „Neben der hohen Funktionalität lichtdurchlässiger und perfekt klimatisierter Pflanzenräume sind eine hochwertige und energieeffiziente Bauausführung die entscheidenden Faktoren für eine erfolgreiche Investition in Neubau, Umbau oder Sanierung“, machte Mertz die Bedeutung einer Förderung deutlich.

Präsident Mertz und Armin Kalbe sprachen Gabriel zudem auf die kürzlich vom Bundestag beschlossene Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand an. So ist auf Druck des ZVG und weiterer betroffener Verbände im Gesetzgebungsverfahren herausgestellt worden, dass Grünpflegearbeiten und damit auch die Grabpflege als „verwaltungsunterstützende Hilfstätigkeiten“ angesehen werden sollen. Der Zusammenarbeit von Kommunen in diesem Bereich liegt damit kein spezifisches öffentliches Interesse zugrunde, so dass keine umsatzsteuerlichen Ausnahmen mehr gerechtfertigt sind. „Ich hoffe, dass die Kommunen sich an die Vorgaben halten und nicht versuchen werden, die gesetzlichen Absichten zu unterlaufen“, so Mertz. Bundesminister Gabriel begrüßte die gesetzliche Neuregelung und verwies auf die noch folgende Erarbeitung von Verwaltungsanweisungen durch das Bundesfinanzministerium.

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