Gardena: Basisrabatt ersetzt Preis- und Konditionssystem
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Das Bundeskartellamt sah in dem System eine Benachteiligung des Online-Handels. „Wir halten die beabsichtigten Funktionsrabatte weiterhin für kartellrechtskonform“, hält Gardena-Geschäftsführer Tobias M. Koerner dagegen und widerspricht dem Vorwurf einer gezielten Benachteiligung des Online-Handels. „Das Modell bestand aus differenzierten Bausteinen, die sowohl vom stationären Handel als auch vom Online-Handel durch die Übernahme von bestimmten Handelsfunktionen hätten erfüllt werden können.“ Als Beispiel verweist er auf einen speziellen Funktionsrabatt für Sicherheit und Kundenfreundlichkeit beim Onlineshopping durch den Nachweis einer entsprechenden Zertifizierung. Im Interesse einer gesicherten Regelung hat Gardena sich in Abstimmung mit dem Bundeskartellamt dennoch dazu entschieden, die Funktionsrabatte durch einen einheitlichen Basisrabatt an alle Einzelhandelskunden zu ersetzen. Diesen Basisrabatt wird Gardena unabhängig davon gewähren, ob die Einzelhandelskunden die Produkte über das Internet, über stationäre Geschäftslokale oder parallel über beide Vertriebswege absetzen.
Quelle: Gardena
(c) DEGA online, 29.11.13
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