Pflanzenschutzmittel: Ministerium ändert Zulassung von vier Wirkstoffen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für einige Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam das Ruhen der Zulassung ab dem 1. Oktober 2013 angeordnet. Auch einige Mittel zur Anwendung im Haus- und Kleingarten sind dann nicht mehr zulässig. Abverkaufs- und Aufbrauchfristen sieht das Pflanzenschutzgesetz nach der Anordnung des Ruhens nicht vor.
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Das BVL setzt damit die jüngste Entscheidung der EU-Kommission um, die Verwendungszwecke für die drei Wirkstoffe aus der Gruppe der Neonicotinoide einzuschränken, um mögliche Gefahren für Bienen zu verringern. Für vier weitere Pflanzenschutzmittel, die als bienengefährlich eingestuft werden und die schon bisher nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden durften, werden demnächst vom BVL zusätzliche Anwendungsbestimmungen festgesetzt. Damit sollen alle denkbaren Expositionspfade für Bienen ausgeschlossen werden.
Weitere Informationen und eine Auflistung der betroffenen Pflanzenschutzmittel sind in der Online-Fachmeldung des BLV zu finden. Einfach auf der DEGA Galabau Homepage den Webcode dega2335 eingeben.
Quelle: BLV
(c) DEGA online, 19.8.2013
Weitere Informationen und eine Auflistung der betroffenen Pflanzenschutzmittel sind in der Online-Fachmeldung des BLV zu finden. Einfach auf der DEGA Galabau Homepage den Webcode dega2335 eingeben.
Quelle: BLV
(c) DEGA online, 19.8.2013
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