Neue Ladenöffnungszeiten in NRW: Zahl der Verkaufssonntage sinkt von 13 auf 11
Der nordrhein-westfälische Landtag hat Ende April das neue Ladenschlussgesetz beschlossen. Danach darf pro Gemeinde nur elf mal an Sonn- und Feiertagen pro Jahr geöffnet werden. Zwei davon dürfen auf die Adventszeit entfallen: An einem Adventssonntag dürfen die Läden in der Innenstadt geöffnet sein und an dem anderen jene in den Stadtteilen. Jede Verkaufsstelle darf im Advent also nur einmal ihre Türen öffnen.
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Zudem muss es für die Sonntagsöffnung von Geschäften einen Grund geben, der über reines Shopping hinausgeht. Auch müssen kKünftig vor der Freigabe eines Sonntags gesellschaftlich relevante Gruppen wie Gewerkschaften, Handelskammern und Kirchen angehört werden.
Das neue Gesetz sieht auch den Ladenschluss samstags um 22 Uhr vor. Zu Ostern, Pfingsten und Weihnachten dürfen Bäckereien und Blumenläden am ersten Feiertag geöffnet werden, nicht jedoch wie bisher am zweiten. Red
(c) DEGA GRÜNER MARKT online, 3. Mai 2013
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