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Einkaufskooperation von Hellweg und MaxBahr/Praktiker kann starten

Das Bundeskartellamt hat Anfang März die für einen Start der gemeinsamen Einkaufsaktivitäten notwendige fusionskontrollrechtliche Freigabe erteilt. Beide Partner halten je 50 Prozent an der DIYCO Einkaufsgesellschaft mbH.
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Die gemeinsame Einkaufsgesellschaft soll Synergien durch die Bündelung des Einkaufsvolumens erzielen. Die in Rahmenverträgen mit den jeweiligen Lieferanten auszuhandelnden Preise und Konditionen sollen in gleicher Weise für alle Vertriebslinien beider Gesellschaften im Inland und (im Fall von HELLWEG) in Österreich gelten. Auf dem deutschen Markt haben die Unternehmen gemeinsam ein Bruttoumsatzvolumen von rund 3,7 Milliarden Euro. Die Entscheidung zur gemeinsamen Beschaffung im Rahmen der gemeinsamen Einkaufsgesellschaft war am 28. Januar 2013 getroffen worden.

 

Quelle: Praktiker

 

(c) DEGA online, 16.04.2013

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