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ZOOHANDEL: Apfelschnecken dürfen nicht mehr verkauft werden

Bereits nach derzeitiger Rechtslage ist die Verbreitung von Apfelschnecken der Gattung Pomacea verboten. Das ergab die erneute Anfrage des Zen tralverbands Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) beim Pfl anzenschutzreferat des Bundeslandwirtschaftsministeriums.
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Die Apfelschnecke gilt als
gefährlich invasive Art.
Die Apfelschnecke gilt als gefährlich invasive Art.ZZF
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Die Tiere dürfen weder verkauft noch verschenkt werden. Ein Verordnungsentwurf soll um entsprechende Bestimmungen ergänzt und in Kürze dem Bundesrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Diese Verordnung wird dann der im Tierschutzgesetz geforderte „vernünftige Grund“ für das Töten aller Exemplare der fraglichen Arten sein, die beim jeweiligen Halter nicht mehr tierschutzgerecht gehalten werden können. Sobald die Verordnung in Kraft getreten sein wird, müssen die Schnecken getötet werden. Aufgrund tierschutzethischer Erwägungen empfi ehlt der ZZF, die Vermehrung der fraglichen Arten möglichst zu unterbinden. Wegen der besonderen Fortpfl anzungsbiologie von Schnecken wird das nur möglich sein, indem die Schnecken einzeln auf verschiedene Aquarien verteilt werden. ZZF
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