ZOOHANDEL: Apfelschnecken dürfen nicht mehr verkauft werden
Bereits nach derzeitiger Rechtslage
ist die Verbreitung von Apfelschnecken
der Gattung Pomacea
verboten. Das ergab die
erneute Anfrage des Zen tralverbands
Zoologischer Fachbetriebe
(ZZF) beim Pfl anzenschutzreferat
des Bundeslandwirtschaftsministeriums.
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Die
Tiere dürfen weder verkauft
noch verschenkt werden. Ein
Verordnungsentwurf soll um
entsprechende Bestimmungen
ergänzt und in Kürze dem Bundesrat
zur Beschlussfassung
vorgelegt werden. Diese Verordnung
wird dann der im Tierschutzgesetz
geforderte „vernünftige
Grund“ für das Töten
aller Exemplare der fraglichen
Arten sein, die beim jeweiligen
Halter nicht mehr tierschutzgerecht
gehalten werden können.
Sobald die Verordnung in Kraft
getreten sein wird, müssen die
Schnecken getötet werden.
Aufgrund tierschutzethischer
Erwägungen empfi ehlt der ZZF,
die Vermehrung der fraglichen
Arten möglichst zu unterbinden.
Wegen der besonderen Fortpfl
anzungsbiologie von Schnecken
wird das nur möglich sein,
indem die Schnecken einzeln
auf verschiedene Aquarien verteilt
werden. ZZF
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