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Wirbel um Verbot der Sonntagsöffnung in Niedersachsen

Im Schnellverfahren hat das niedersächsische Sozialministerium gärtnerischen Betrieben rückwirkend bis zum 1. Mai die Sonntagsöffnung von drei Stunden verboten, sofern sie über mehr als 800 m² Verkaufsfläche verfügen. Entsprechend groß ist der Unmut unter den Betroffenen, mitten in der Saison von einer solchen Vorgehensweisen der Behörden.
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Gerade auch Gartencenter, die frisch eröffneten, wie Ralph Arkenau in Delmenhorst oder Rainer Ostmann, sehen dadurch erheblichen wirtschaftlichen Schaden auf sich zukommen. Vorangegangen waren nach Vorlage von Zeitungsquellen Anzeigen von Mitbewerbern. Die Unternehmer sehen dadurch Wettbewerbsnachteile gegenüber Kollegen in den benachbarten Bundesländern Nordrhein-Westfalen oder Bremen oder auch den grenznahen Gebieten der Niederlande, von wo aus Gartencenter sehr stark um Kunden am Sonntag werben. Auch der Wirtschaftsverband Gartenbau zeigte sich vom Erlass völlig überrascht. Die Gartencenterunternehmer sprechen von Umsatzverlusten und Arbeitsplatzabbau.
Dgh

 

(c) DEGA GRÜNER MARKT online, 20.5.11

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