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NEUES VERPACKUNGSGESETZ

Ab dem 1. Januar 2019 gelten neue Regelungen für Händler

Am 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Kern sind höhere Vorgaben bei den Recyclingquoten, der Aufbau der neuen Prüfbehörde "Zentrale Stelle Verpackungsregister" (ZSVR) und die neuen Registrierungs- und Datenmeldungspflichten gegenüber der ZSVR.
Veröffentlicht am
Dillewijn
Jeder Systembeteiligungspflichtige muss sich bis zum 31. Dezember 2018 bei der ZSVR registrieren. Andernfalls bJeder Systembeteiligungspflichtige muss sich bis zum 31. Dezember 2018 bei der ZSVR registrieren. Andernfalls besteht ein Vertriebsverbot für seine Produkte, und es drohen empfindliche Bußgelder.esteht ein Vertriebsverbot für seine Produkte, und es drohen empfindliche Bußgelder.
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