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INFLATIONSAUSGLEICHSPRÄMIE

Bis zu 3.000 € steuerfrei!

Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 € gewähren. Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung Ende 2022 auf den Weg gebracht hat.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer KG
Bis zum 31. Dezember 2024 sind Zahlungen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bis zu einem Betrag von 3.000 € steuer- und sozialversicherungsfrei möglich. Es handelt sich um einen steuerlichen Freibetrag, der auch in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden kann. Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Jeder Arbeitgeber kann die Steuer- und Abgabenfreiheit für solche zusätzlichen Zahlungen nutzen. Es genügt, wenn der Arbeitgeber bei Gewährung der Prämie deutlich macht, dass diese im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht – zum Beispiel durch entsprechenden Hinweis auf dem Überweisungsträger bei der Lohnabrechnung.
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