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Kassengesetz

Erneute Fristverlängerung für die Einführung neuer Kassensysteme?

Die CDU/CSU-Faktion räumte im Finanzausschuss des Bundestages ein, dass es derzeit Probleme gebe, Fachfirmen für den Einbau zu finden und zog auch eine Verlängerung der Frist zur Einführung neuer Kassensysteme mit technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) in Betracht.

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Grit Landwehr
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Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt den Vorstoß der CDU/CSU-Fraktion. „Der Zeitplan zur Einführung neuer Kassensysteme war von Anfang an zu eng gestrickt“, kritisiert der Vorsitzende des Bundesverbandes Einzelhandelsgärtner (BVE) im ZVG, Reiner Höpken.

Gerade vor dem Hintergrund der zusätzlichen Anforderungen im Bereich der Hygiene und des Arbeitsschutzes im Zuge der Corona-Pandemie hat der gärtnerische Fachhandel bereits einen gehörigen Mehraufwand zu schultern. Daher bleibt derzeit noch weniger Zeit für administrative Aufgaben und Umstellungen. Eine Fristverlängerung wäre hier eine sehr hilfreiche Erleichterung.

Durch das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ (Kassengesetz) wurden Unternehmen mit elektronischen Registrierkassen bzw. Kassensystemen verpflichtet, diese ab dem 1. Januar 2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung auszurüsten. Ab 1. Januar 2020 sollten alle Registrierkassen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden. Zuletzt wurde eine Übergangsregelung bis 30. September 2020 eingeräumt.

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