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Kassengesetz ab 2020

Ein Baum pro Stunde für Bonpflicht

Der Verbrauch von Bonpapier wird sich ab dem Jahreswechsel drastisch erhöhen. Grund ist die neue Regelung des Kassengesetzes. Ab 1. Januar 2020 müssen alle Handelsunternehmen in Deutschland ihrer Kundschaft an der Kasse einen Beleg aushändigen. Durch zusätzliche verpflichtende Informationen auf den Kassenzetteln wird jeder Bon deutlich länger. Das EHI rechnet dadurch mit mehr als 2 Mio. Kilometern zusätzlichem Bonpapier pro Jahr im Handel, für das pro Stunde etwa eine Fichte gefällt werden muss.   

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"Quittungen" by Tim Reckmann | a59.de is licensed under CC BY 2.0 cc-iconby license icon
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„In vielen Geschäften erwartet die Kundschaft heute keinen Kassenbon. Während der Handel über die Reduzierung von Papierbons nachdenkt, sorgt die Politik nun für noch mehr Müll“, kritisiert Michael Gerling, Geschäftsführer des EHI. Mit dem Kassengesetz, das die lückenlose elektronische Dokumentation der Kassendaten fordert, will die Bundesregierung Kassendatenmanipulationen verhindern.

Von Einzelhandelsunternehmen verlangt die neue Regelung nun außerdem, dass jeder Kundin und jedem Kunden nach Abschluss eines Kaufprozesses ein Kassenzettel ausgehändigt wird. Darüber hinaus müssen die Kassenzettel zusätzliche Informationen zu Technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) und einen QR-Code enthalten. Diese Informationen – mit denen die Kundschaft normalerweise gar nichts anfangen kann – verlängern jeden Bon um durchschnittlich 12 cm.

Bei knapp 20 Mrd. Transaktionen im deutschen Handel bedeutet das pro Jahr 2,375 Mio. Kilometer bzw. 5,7 Mio. Kilogramm zusätzliches Kassenpapier. Zur Herstellung des Papiers werden etwa 12,54 Mio. Kilogramm Holz verbraucht. Das entspricht pro Jahr ca. 8.500 Fichtenbäumen mit einer Höhe von 25 Metern und einem Durchmesser von 0,4 Metern. Oder einem gefällten Baum pro Stunde.

Es gibt im Handel zwar teilweise die Möglichkeit, den Kassenbon digital zu erhalten – z.B. im Rahmen einer Händler-App – das Angebot wird aber zurzeit nur wenig genutzt.

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