Verpackungsgesetz entfaltet beabsichtigte Wirkungen
10 Monate nach Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes am 1. Januar 2019 kann eine erste positive Zwischenbilanz gezogen werden. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat alle Meilensteine planmäßig erreicht – zuletzt mit der Veröffentlichung des Mindeststandards zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen, zum 1. September 2019.
- Veröffentlicht am
Die Anzahl der Registrierungen im Verpackungsregister LUCID mit rund 170.000, bedeutet in etwa eine Verdreifachung der Unternehmen, die sich im Vergleich zum Jahr 2016 produktverantwortlich verhalten. Auch der Grad der Systembeteiligung ist bei den Materialgruppen Papier/ Pappe/ Karton (PKK) und Glas bereits deutlich gestiegen. Es bleibt jedoch noch Entwicklungsbedarf.
Vorstand Gunda Rachut: „Die Systembeteiligung ist im Bereich der Leichtstoffverpackungen noch nicht auf einem befriedigenden Niveau. Wir sehen an den knapp 60.000 beantworteten Anfragen, wie hoch das Unwissen der Wirtschaft auch nach 25 Jahren Produktverantwortung ist. Wir werden bei den Unternehmen in Zukunft konsequent die Umsetzung ihrer Eigenverantwortung einfordern.“
Um endlich Rechtsklarheit zu den Pflichten für fast alle Verpackungen herzustellen, hat die Zentrale Stelle einen Katalog der systembeteiligungspflichtigen Verpackungen herausgebracht. Er konkretisiert erstmals die Systembeteiligungspflicht einer Verpackung in Form einer Verwaltungsvorschrift, so dass jeder Hersteller seine Verpflichtungen schnell und unbürokratisch ermitteln kann. Er beseitigt damit auch die Schwächen der alten Rechtssituation.
Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister hat ihren Sitz in Osnabrück.
Pressemitteilung der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.