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Kassengesetz

Finanzministerium stellt Fristverlängerung zur Umrüstung in Aussicht

Das Bundesfinanzministerium hat für Oktober 2019 einen Erlass angekündigt, der die Nutzung nicht vollständig manipulationssicherer Kassensysteme über den 1. Januar 2020 hinaus ermöglicht. 

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Schonschek
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„Gerade die kleinen und mittelständischen Händler brauchen mehr Zeit, um rechtssicher auf neue Kassensysteme umstellen zu können. Deshalb ist es richtig, mehr Zeit zur Anschaffung der neuen Technik zu geben“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Allerdings ist bisher nicht klar, wie lange das Bundesfinanzministerium die Frist verlängern wird. Der HDE und andere Wirtschaftsverbände haben sich für einen Aufschub bis 30. September 2020 ausgesprochen. Die Unternehmen sollten deshalb jetzt so schnell wie möglich prüfen, ob sie aufgrund des Gesetzes Änderungen vornehmen müssen, so die Empfehung des HDE.  

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