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Neue Kassensysteme ab 1. Januar 2017 Pflicht

Ab 1. Januar 2017 sind die neuen Kassensysteme Pflicht. Es sei denn, man hat eine offene Ladenkasse. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf, überrascht in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass sich die Unternehmer diesbezüglich zurückhalten:“Manchmal hat man das Gefühl, dass die Unternehmer die Thematik ignorieren oder die gesetzlichen Vorgaben nicht ernst genommen werden“.
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Auch wenn zurzeit die Steuereinnahmen für unseren Staat kräftig fließen, heiße das nicht, dass die Betriebsprüfer angehalten sind, rücksichtsvoll mit den Unternehmen umzugehen, sondern das Gegenteil sei der Fall. „Bei jeder durchgeführten Betriebsprüfung stellt man fest, dass die Formalien immer enger ausgelegt werden und in Verbindung mit den GoBD immer mehr auf die Warenwirtschaftssysteme und auf interne Fakturasysteme zurückgegriffen wird. Über diesen Weg wird seitens der Finanzverwaltung versucht, steuerliche Mehrergebnisse zu generieren“, berichtet Steuerberater Roland Franz und weist darauf hin, dass diese Situation auch für die Kassensysteme ab dem 1. Januar 2017 gelte. „Es ist auf jeden Fall davon auszugehen, dass diese in der Zukunft intensiv geprüft werden“, warnt Steuerberater Roland Franz.

GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff)

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