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Deutsche Umwelthilfe warnt vor gesundheitsschädlichen Motorsägen in OBI und toom Baumärkten

Aktuelle Marktkontrollen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) zeigen, dass gesundheitsgefährdende benzingetriebene Motorsägen in OBI und toom Baumärkten weiterhin verkauft werden – und dies obwohl die DUH bereits im Frühjahr alle betroffenen Baumarktketten über die zum Teil erheblichen Überschreitungen der gesetzlichen Grenzwerte informiert hat. Die Baumärkte wurden damals aufgefordert, den Verkauf der auffälligen Geräte zum Schutz von Umwelt und Verbraucher zu stoppen.

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Acht Monate später verkaufen die Baumärkte toom und OBI weiterhin Motorsägen mit zu hohen Abgasemissionen. Darunter befinden sich auch Produkte von Herstellern, die sich bereits dazu verpflichtet hatten, keine gesundheitsgefährdenden Maschinen mehr in den Verkehr zu bringen. „Das ist ein klarer Fall von Verbrauchertäuschung. Zahlreiche Baumarktketten behaupten in ihrer Werbung, nur das Beste für ihre Kunden zu wollen und verabschieden sich für den schnellen Euro wieder von dieser Wertvorstellung. Die Baumarktketten OBI und toom müssen sicherstellen, dass der Gebrauch ihrer Produkte weder die Umwelt gefährdet noch für den Verbraucher gesundheitsgefährdend ist. Deshalb fordern wir den sofortigen Verkaufsstopp aller Geräte mit rechtswidrig hohen, giftigen Abgasen“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Im Jahr 2013 hatte die DUH den TÜV NORD mit der Schadstoffanalyse von Motorsägen und -sensen beauftragt und die Ergebnisse im Februar 2014 veröffentlicht. Geräte der Hersteller beziehungsweise Importeure Matrix, Euromate, ISC, Fuxtec, Güde, Ikra und Al-Ko überschritten die geltenden Grenzwerte für Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe und Stickoxide zum Teil deutlich. Weil diese Stoffe gesundheitsgefährdend und umweltschädlich sind, gilt für sie seit Jahren ein EU-weiter Grenzwert. Diesen überschritten acht von insgesamt zwölf geprüften Maschinen.

Die DUH wandte sich direkt an die Hersteller und forderte sie auf, die schädlichen Maschinen unverzüglich vom Markt zu nehmen. Dazu haben sich seitdem vier Unternehmen rechtlich verbindlich gegenüber der DUH verpflichtet. Im Gegensatz zu den Herstellern, die rechtlich eine Pflicht zur Einhaltung der Grenzwerte trifft, hat die DUH als Verbraucherschutzverband gegenüber den Baumärkten keine juristische Handhabe.

„Die für die Einhaltung der Emissionsvorschriften verantwortlichen Behörden haben bislang nur mangelndes Interesse an der Durchsetzung dieser Vorschrift gezeigt. Verbraucherschutz sieht anders aus. Deshalb müssen die Behörden endlich ihre Aufgaben konsequent wahrnehmen“, so Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz bei der DUH. Eine Anfrage im  Vorjahr bei allen Bundesländern ergab, dass zwar Baden-Württemberg im Herbst 2013 Emissionsmessungen bei handgeführten Maschinen durchgeführt hat. Obwohl das Land aber ähnliche Überschreitungen der gesetzlichen Grenzwerte festgestellt hat, leitete es bis heute kein einziges Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.

Die DUH kündigte deshalb an, sich bei den Behörden zu erkundigen, mit welchen Maßnahmen sie die Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte sicherstellen wollen. Außerdem wird sie aufgrund der alarmierenden Messergebnisse aus dem letzten Jahr weitere Schadstoffmessungen in Auftrag geben. Eine Übersicht aller im letzten Jahr gemessenen Motorsägen und -sensen gibts unter http://www.duh.de/4628.html.
 

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