IG BAU: Erstmals tariflicher Mindestlohn im Gartenbau
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Ziel der Tarifverhandlungen war es, die Übergangsfrist des verabschiedeten Mindestlohngesetzes zu nutzen und die Löhne für ungelernte Arbeitnehmer an den gesetzlichen Mindestlohn heranzuführen. Die Erklärungsfrist für die Annahme läuft bis zum 24. Juli 2014.
Im Einzelnen sind die Stufen wie folgt geregelt:
West Ost
01.01.2015 7,40 € 7,20 €
01.01.2016 8,00 € 7,90 €
bundeseinheitlich
01.01.2017 8,60 €
01.11.2017 9,10 €
www.igbau.de
Quelle: IG BAU
(c) DEGA online, 4.7.14
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