Industrieverband Garten: Stärkerer Verbraucherschutz beim Rasenmäherkauf
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Damit der Kunde einen Vergleich anstellen kann, werden die Mitglieder des IVG nur noch die Leistung benennen, die der Rasenmäher im tatsächlichen Einsatz, das heißt beim Mähen des Rasens, wirklich erreicht. Es geht dabei vor allem um die als sogenannte Nenndrehzahl bezogene Leistungsangabe auf der Maschine. PR
(c) DEGA GRÜNER MARKT online, 24.9.10

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